Grenzvermessung und Grundstücksvermessung
in Niederösterreich

Vermessungsbüro Dipl. Ing. Paul THURNER

Die Bereiche Grundstücksvermessung und Grenzvermessung zählen zum Überbegriff Urkundsmessung. Aufgrund dieser Vermessungsarten werden Urkunden (Pläne) ausgestellt. Auf diesen Urkunden ist exakt vermerkt, wie Grenzen verlaufen.

Grenzvermessung und Grundstücksvermessung im Detail:

  1. Grenzfeststellung
  2. Umwandlung in den Grenzkataster
  3. Teilungsplan
  4. Gutachten

1. Grenzfeststellung

Kern der Aufgabe ist die Abhaltung einer Grenzverhandlung unter Vorhalt der relevanten Urkunden der öffentlichen Archive (Altpläne etc.) und als Dokumentation die Errichtung einer Urkunde (Plan) über den vereinbarten Grenzverlauf.

2. Umwandlung in den Grenzkataster

Betrifft die Grenzfeststellung ganze Grundstücke, kann eine Eintragung im "neuen" Grenzkataster erfolgen. Das bedeutet eine rechtliche Sicherung der Grenzen für alle beteiligten Eigentümer und deren Rechtsnachfolger.

3. Teilungspläne

Urkunde über eine Grenzfeststellung (siehe Punkt 1) und Veränderung der Grenzen als Grundlage eines Rechtsgeschäftes (Kauf, Schenkung, Tausch, Ersitzung).

4. Gutachten

Gutachten werden in den meisten Fällen zur Darstellung eines vermessungstechnischen Sachverhaltes herangezogen. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen kompetent zur Verfügung.

Für Fragen zu diesen speziellen Bereichen kontaktieren Sie bitte einfach unser Büro.

Grenzvermessung und Grundstücksvermessung in Niederösterreich Dipl.-Ing. Paul Thurner

Schillerplatz 3
3100 St. Pölten

Telefon: +43 2742 35 73 72-0
Fax:       +43 2742 35 73 72-24

Zum Kontakt

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.