Dipl.-Ing. Paul Thurner
Als verantwortliche Markscheider eines Gewinnungsbetriebes zählen zu unseren Aufgaben:
Als Markscheider mit langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen als Gewinnungsberechtigten mit einer Vielzahl an Leistungen zur Verfügung:
Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften werden in regelmäßigen Abständen die Gewinnungsbetriebsstätten vermessen und dokumentiert. Weiters erfolgt die analoge und digitale Lieferung der Tagbaugrundrisse an die zuständigen Behörden.
Unter diesen Fachbegriffen versteht man die Projektentwicklung eines neuen oder eines bestehenden Standortes. Der Gewinnungsbetriebsplan beinhaltet eine Vielzahl von einzelnen Fachgebieten, welche mit den zuständigen Behörden/ Amts-Sachverständigen koordiniert und vorbesprochen werden müssen. Der Abschlussbetriebsplan beinhaltet die Schließung des Abbaustandortes und die Folgenutzung (bzw. Weiterverwendung) beziehungsweise Maßnahmen für die Umsetzung der Rekultivierung.
Gemäß den in Projektplänen benötigten Flächen müssen in Arbeitsschritten unterteilte Rodungspläne der zuständigen Forstinspektion vorgelegt werden. Diese werden in der Regel bereits im Vorfeld von uns geklärt.
Ähnlich wie bei den Gewinnungsbetriebsstätten verhält es sich bei der Planung und Entwicklung von Deponieprojekten, welche bis zur endgültigen behördlichen Bewilligung begleitet und betreut werden.
Die Aufgabe einer Deponieaufsicht ist die jährliche Berichterstellung entsprechend Deponieverordnung und die ständige Aufsicht vor Ort sowie das Einholen und Verwalten der vorgeschriebenen Materialgutachten.
Zu Beginn einer Standortsuche werden Grundstückseigentümer und geologische Voraussetzungen erhoben. Die Such- und Schurfarbeiten müssen in Form eines Projektes mit einer Festlegung des Abbaugebietes (Lagekarte eines Gewinnungsfeldes/ Überschar) der Behörde vorgelegt werden.
Entsprechend unserer langjährigen Erfahrung werden die maßgeblichen Inhalte mit einzelnen Fachbereichen und Behörden bereits im Vorfeld abgeklärt, damit einem reibungslosen Ablauf nichts im Wege steht.
Für die Sanierung von Bergschäden müssen eigene Rekultivierungs- und Sanierungsprojekte erstellt und auch entsprechend der behördlichen Aufträge entwickelt und bewilligt werden.
Vertretung: Gerald Madler, Telefon: 0676/743 81 18
Schillerplatz 3
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 35 73 72-0
Fax: +43 2742 35 73 72-24