Grenzvermessung und Grundstücksvermessung
in Niederösterreich

Vermessungsbüro Dipl. Ing. Paul THURNER

Die Bereiche Grundstücksvermessung und Grenzvermessung zählen zum Überbegriff Urkundsmessung. Aufgrund dieser Vermessungsarten werden Urkunden (Pläne) ausgestellt. Auf diesen Urkunden ist exakt vermerkt, wie Grenzen verlaufen.

Grenzvermessung und Grundstücksvermessung im Detail:

  1. Grenzfeststellung
  2. Umwandlung in den Grenzkataster
  3. Teilungsplan
  4. Gutachten

1. Grenzfeststellung

Kern der Aufgabe ist die Abhaltung einer Grenzverhandlung unter Vorhalt der relevanten Urkunden der öffentlichen Archive (Altpläne etc.) und als Dokumentation die Errichtung einer Urkunde (Plan) über den vereinbarten Grenzverlauf.

2. Umwandlung in den Grenzkataster

Betrifft die Grenzfeststellung ganze Grundstücke, kann eine Eintragung im "neuen" Grenzkataster erfolgen. Das bedeutet eine rechtliche Sicherung der Grenzen für alle beteiligten Eigentümer und deren Rechtsnachfolger.

3. Teilungspläne

Urkunde über eine Grenzfeststellung (siehe Punkt 1) und Veränderung der Grenzen als Grundlage eines Rechtsgeschäftes (Kauf, Schenkung, Tausch, Ersitzung).

4. Gutachten

Gutachten werden in den meisten Fällen zur Darstellung eines vermessungstechnischen Sachverhaltes herangezogen. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen kompetent zur Verfügung.

Für Fragen zu diesen speziellen Bereichen kontaktieren Sie bitte einfach unser Büro.

Grenzvermessung und Grundstücksvermessung in Niederösterreich Dipl.-Ing. Paul Thurner

Schillerplatz 3
3100 St. Pölten

Telefon: +43 2742 35 73 72-0
Fax:       +43 2742 35 73 72-24

Zum Kontakt